Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) hat am 1. März 2022 zur geplanten Änderung des Krankenversicherungsgesetzes Stellung genommen. Dabei soll der elektronische Datenaustausch zwischen Kantonen und Krankenversicherern nach einheitlichen Standards eingeführt und die Aufgaben beider Seiten vereinfacht werden. Da rund die Hälfte der Kantone die Kontrolle des Krankenversicherungs-Obligatoriums an die Gemeinden delegiert hat, ist auch die kommunale Ebene stark von der Gesetzesänderung betroffen und einzubeziehen.
Der SGV begrüsst die Schaffung einer verbindlichen Rechtsgrundlage für den erleichterten Datenaustausch zwischen Kantonen, Gemeinden und Versicherern. Einerseits können die Versicherer so kostengünstiger arbeiten, was letztlich zu tieferen Prämien führt. Die behördlichen Einwohnerdienste erhalten andererseits weniger Adressanfragen seitens der Versicherer und können die Kontrolle der Versicherungspflicht elektronisch abwickeln.
Aus Sicht des SGV ist es allerdings unerlässlich, dass der erleichterte Datenaustausch auch zwischen Gemeinden und Versicherern eingeführt werden muss. Der Schweizerische Gemeindeverband erwartet daher, dass der betreffende Artikel 6b des Krankenversicherungsgesetzes entsprechend ergänzt wird.
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