Die weitgehend mit Bundesmitteln finanzierte Anpassung des CO2-Gesetzes gewährt den Gemeinden Planungssicherheit in den Bereichen Energie und Klima. Der Schweizerische Gemeindeverband begrüsst die Revision daher grundsätzlich – hat aber einige Vorbehalte.
So fordert der SGV, dass die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe nicht bei 420 Millionen Franken pro Jahr gedeckelt wird. Ohne diese Limite würden noch mehr Mittel für die Förderung energetischer Gebäudesanierungen sowie für den Ersatz fossiler und elektrischer Heizungen zur Verfügung stehen.
Zudem darf die Registrierungspflicht für (Ersatz-)Neubauten, ebenso wie für den Ersatz von Wärmeerzeugungsanlagen in Altbauten, bei den Gemeinden nicht zu administrativer Mehrbelastung führen. Mehraufwendungen müssen konsequent abgegolten werden.
Im Bereich Transport wehrt sich der SGV gegen die heute herrschende Ungleichheit bei der Subventionierung des öffentlichen Verkehrs. Profitieren sollen künftig auch jene Gemeinden, welche nicht Mitglied eines Agglomerationsprogramms sind.
Schliesslich regt der SGV an, dass die Abschaffung der Befreiung von der Mineralölsteuer im öffentlichen Verkehr nicht sofort, sondern gestaffelt erfolgt. Dies käme insbesondere der Bevölkerung von Berg- und Landregionen zugute.
Hier geht’s zur Stellungnahme (französisch, mit deutscher Zusammenfassung)