Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) steht einer allfälligen Aufweichung des Verbandsbeschwerderechts kritisch gegenüber. In seiner Stellungnahme zur Pa. Iv. 19.403 «Kein "David gegen Goliath" beim Verbandsbeschwerderecht» hat sich der SGV entsprechend geäussert.
Die parlamentarische Initiative sieht vor, das Verbandsbeschwerderecht für bestimmte kleinere Bauprojekte, die innerhalb in der Bauzone liegen, auszuschliessen. Der SGV lehnt dies ab: Das Verbandsbeschwerderecht gilt als ein bewährtes Instrument der Rechtspflege in der Schweiz. Es sichert zivilgesellschaftlichen Interessen die Möglichkeit, sich relevant in die Bau- und Plangenehmigungsverfahren der Behörden einzubringen. Im Weiteren steht der SGV dem Abbau von Mitspracherechten grundsätzlich kritisch bis ablehnend gegenüber. Sie sichern u.a. auch die politische Legitimität gegenüber den Bauvorhaben. In diesem Sinne spricht sich der SGV für ein Nichteintreten auf die Vorlage aus und lehnt den Vorstoss ab.
Hier geht’s zur Stellungnahme (französisch)