ISOS: Gemeinden fordern Umsetzung der Massnahmen des Runden Tischs
Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) dokumentiert rund 1200 landesweit bedeutende Dörfer, Weiler und Städte. Es soll den Behörden als unterstützendes Fachinstrument dienen, um baukulturelle Werte zu bewahren. In der Praxis schränkt das ISOS jedoch den Handlungsspielraum der Gemeinden zunehmend ein – insbesondere in Fällen der sogenannten Direktanwendung. Diese greift, sobald eine Bundesaufgabe berührt ist, etwa bei Neueinzonungen, Hochwasserschutz oder Verkehrsbauten. In solchen Fällen müssen Gemeinden das ISOS zwingend berücksichtigen, was die kommunale Planungshoheit erheblich einschränkt.
Vor diesem Hintergrund hat der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) am 23. Oktober an der parlamentarischen Anhörung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) zur Motion Würth 25.3153 teilgenommen. Diese fordert, dass die Kompetenz für den Ortsbildschutz wieder ausschliesslich Sache der Kantone wird, solange keine Objekte von nationaler Bedeutung betroffen sind. Der SGV unterstützt dieses Anliegen grundsätzlich – im Sinne eines «Ja, aber».
Zentral ist für den SGV die Wahrung der kommunalen Souveränität in der Raumplanung. Die Motion bringt zwar Chancen, birgt aber auch Unsicherheiten hinsichtlich Zuständigkeiten und Kosten. Wichtig ist, dass die ersten beiden Massnahmen des Runden Tischs ISOS rasch umgesetzt werden: die Einschränkung der direkten Anwendung des ISOS auf Fälle mit unmittelbarer Auswirkung auf das Ortsbild sowie die Beschränkung der Bewilligungspflicht für Solaranlagen auf bestehende Gebäude.
Parallel dazu sollen die Arbeiten im Projekt Entflechtung 27 (Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen), die sich ebenfalls mit der Frage des baulichen Erbes befassen, weitergeführt werden. Ziel muss eine Lösung sein, die den Schutz wertvoller Ortsbilder mit der kommunalen Planungshoheit in Einklang bringt.