Am Mittwoch, dem 3. Mai, hat sich der Nationalrat mit der Parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» befasst. Er hat beschlossen, beim Artikel 31b, Abs. 4 zum Siedlungsabfallmonopol, der Position der Kommission zu folgen.
Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) unterstützt die Parlamentarische Initiative grundsätzlich. Er ist der Ansicht, dass diese Arbeiten zur Kreislaufwirtschaft in der Schweiz die notwendigen Grundlagen schaffen, um Ressourcen effizient und nachhaltig zu nutzen. Im Zentrum der Revision steht die Schaffung neuer Bestimmungen im Umweltschutzgesetz (USG).
Gemäss Kommissionsvorlage sollen Siedlungsabfälle künftig durch private Anbieter gesammelt werden dürfen (Art. 31b, Abs. 4, E-USG). Diese Lockerung des Siedlungsabfallmonopols sieht der SGV kritisch. Dies aus den folgenden Gründen:
Der SGV teilt die Haltung des Bundesrates, dass für eine allfällige Lockerung des Siedlungsabfallmonopols klare Rahmenbedingungen zu definieren sind, um das derzeitige System nicht zu beeinträchtigen. Darüber hinaus muss die Finanzierung der Entsorgungsinfrastruktur sowie des mit der Abfallentsorgung verbundenen Arbeitsaufwands der Gemeinden langfristig gesichert werden.
Als Nächstes befasst sich der Ständerat mit der Vorlage. Seine Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hat das Geschäft bereits am 11. Mai 2023 traktandiert.