Lockerung des Siedlungsabfallmonopols: SGV für klare Rahmenbedingungen

am 03. Mai 2023
Lesedauer: ca. 2min

Am Mittwoch, dem 3. Mai, hat sich der Nationalrat mit der Parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» befasst. Er hat beschlossen, beim Artikel 31b, Abs. 4 zum Siedlungsabfallmonopol, der Position der Kommission zu folgen.

Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) unterstützt die Parlamentarische Initiative grundsätzlich. Er ist der Ansicht, dass diese Arbeiten zur Kreislaufwirtschaft in der Schweiz die notwendigen Grundlagen schaffen, um Ressourcen effizient und nachhaltig zu nutzen. Im Zentrum der Revision steht die Schaffung neuer Bestimmungen im Umweltschutzgesetz (USG).

Gemäss Kommissionsvorlage sollen Siedlungsabfälle künftig durch private Anbieter gesammelt werden dürfen (Art. 31b, Abs. 4, E-USG). Diese Lockerung des Siedlungsabfallmonopols sieht der SGV kritisch. Dies aus den folgenden Gründen:

  • Die Gemeinden sind verpflichtet, die Verwaltung und die Sicherheit der Abfallentsorgung zu gewährleisten. Die Übernahme bestimmter Wertstoffe durch private Anbieter würde zu Planungsschwierigkeiten und mangelnder Vorhersehbarkeit führen. Die notwendige Koordination zwischen den Behörden und den privaten Anbietern würde zudem einen höheren Verwaltungsaufwand nach sich ziehen.
  • Sammeln private Anbieter Wertstoffe, deren Verkauf lukrativ ist, so stellt dies für die Gemeinden ein finanzielles Risiko dar. Den Gemeinden entgehen dadurch Einnahmen, ihnen bleiben aber die Aufwände für Wertstoffe, deren Entsorgung kostspielig ist.
  • Eine höhere Zahl von Sammeltouren privater Anbieter wird zu Mehrverkehr führen.
  • Die Bevölkerung wäre mit einem ständig wechselnden Angebot von Sammlungen konfrontiert, das abhängig ist von den Rohstoffpreisen.
  • Für kleine, isolierte Gemeinden dürfte es schwieriger werden, die Abfallentsorgung langfristig sicherzustellen.

Der SGV teilt die Haltung des Bundesrates, dass für eine allfällige Lockerung des Siedlungsabfallmonopols klare Rahmenbedingungen zu definieren sind, um das derzeitige System nicht zu beeinträchtigen. Darüber hinaus muss die Finanzierung der Entsorgungsinfrastruktur sowie des mit der Abfallentsorgung verbundenen Arbeitsaufwands der Gemeinden langfristig gesichert werden.

Als Nächstes befasst sich der Ständerat mit der Vorlage. Seine Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hat das Geschäft bereits am 11. Mai 2023 traktandiert.

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