Asylstrategie 2027 – Das Asylsystem wird gezielt verbessert

am 28. November 2025
Lesedauer: ca. 3min

Das heutige Asylsystem hat sich grundsätzlich bewährt, in den letzten Jahren aber auch Phasen hoher Belastung erfahren. Vor diesem Hintergrund haben Bund, Kantone, Gemeinden und Städte im Rahmen der Asylstrategie 2027 den Asylbereich gemeinsam analysiert und den konkreten Handlungsbedarf identifiziert, um das System zu verbessern. Die nationale Asylkonferenz vom 28. November 2025 stellte dabei den Abschluss der ersten Phase der Arbeiten dar. Die drei Staatsebenen haben ein politisches Mandat zur Umsetzung konkreter Massnahmen verabschiedet. 

Die Herausforderungen im Asylbereich können nur erfolgreich bewältigt werden, wenn alle drei Staatsebenen diese als Verbundaufgabe wahrnehmen und gemeinsam angehen. Bund, Kantone und Gemeinden betonen, dass sich die Neustrukturierung des Asylsystems grundsätzlich bewährt hat; sie bekennen sich zum heutigen Asylsystem und zur Integrationsagenda Schweiz. Damit das System aber reibungslos funktioniert, muss jede Staatsebene Verantwortung wahrnehmen und mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet sein. Denn gerade in Phasen starker Belastungen – wie in den letzten Jahren – stösst das aktuelle Asylsystem an seine Grenzen. 

Die drei Staatsebenen haben sich deshalb im Rahmen der Asylstrategie 2027 darauf geeinigt, eine externe Analyse zu den Problemstellungen des Asylbereichs erstellen zu lassen. Basierend auf diesen Ergebnissen wurden gemeinsam eine politische Synthese und ein politisches Mandat erarbeitet. Für den Schweizerischen Gemeindeverband war es wichtig, die Perspektiven und Erfahrungen der Gemeinden einbringen zu können, was mit den im Mandat identifizierten Problemstellungen und Anliegen auch gelungen ist. 

Bund, Kantone und Gemeinden wollen das bestehende Asylsystem gezielt verbessern und weiterentwickeln. So sind u.a. die Verfahren weiter zu beschleunigen und das System schwankungstauglicher auszugestalten. Handlungsbedarf besteht zudem bei den Themen irreguläre Migration und Sicherheit: Um die Akzeptanz des Asylsystems zu stärken, sollen Gesetzesanpassungen geprüft werden, um die Handlungsfähigkeit im Umgang mit straffälligen Personen zu verbessern. Handlungsbedarf besteht schliesslich auch beim Schutzstatus S für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer. Dieser muss künftig besser in das Gesamtsystem Asyl eingebettet werden. Die drei Staatsebenen wollen insbesondere eine klare Regelung für die Aufhebung des Schutzstatus S bzw. den Übergang zum Status B nach fünf Jahren erarbeiten. 

Für den Schweizerischen Gemeindeverband nahmen das Vizepräsidium mit Jörg Kündig und Marie-France Roth Pasquier, Vorstandsmitglied Boris Tschirky sowie die Verbandsdirektorin an der Asylkonferenz teil. Dabei erinnerte Boris Tschirky daran, dass Unterbringung, Einschulung und Integration auf Stufe Gemeinde geschehen. Die kommunale Ebene kann weder Personen noch Aufgaben einfach weiterreichen. Der Bund soll daher die noch offenen Pendenzen rasch abbauen. Gleichzeitig stellen auch laufende Rekursverfahren gegen die Entscheidungen des SEM ein Problem dar – auch die Gerichte sind deshalb gehalten, die streitigen Dossiers juristisch raschestmöglich zu schliessen. 

SGV-Vizepräsident Jörg Kündig betonte derweil, dass die Situation für die Gemeinden weiterhin herausfordernd bleibt. Als letztes und ausführendes Glied in der Kette sind gerade die Gemeinden auf eine Verbesserung in der Zusammenarbeit, Kommunikation und Steuerung angewiesen. Die kommunale Ebene muss deshalb auch tatsächlich in die Entscheidprozesse einbezogen werden. 

Der Gemeindeverband unterstützt das vorliegende Resultat. Die nationale Asylkonferenz stellt den Abschluss der ersten Phase der Arbeiten dar. In einem zweiten Schritt geht es für die Partner nun darum, raschmöglichst einen Umsetzungsplan mit konkreten Massnahmen zu erarbeiten. 

Übersichtsseite des Bundes zur Asylkonferenz inkl. Medienmitteilung, Dokumenten und Informationen

Medienmitteilung

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