Gigabitstrategie: Das Fernmeldewesen ist ausschliesslich Bundessache!

am 13. Juni 2025
Lesedauer: ca. 2min

Die Schweiz verfügt heute im europäischen Vergleich über eine gute Abdeckung mit Breitbandanschlüssen. Dies gilt aber nicht im Hochbreitbandbereich (Glasfasertechnologie) mit Geschwindigkeiten von mehr als ein Gigabit pro Sekunde, was darauf zurückzuführen ist, dass die heutige Infrastruktur zu einem grossen Teil auf Kupfernetzen beruht, welche die Swisscom nach 2030 zudem stilllegen will. Da der notwendige Ausbau mit Glasfasernetzen für rund 19 Prozent aller Gebäude nicht rentabel ist, droht ein digitaler Graben zwischen den Zentren und der Peripherie. Um dem entgegenzuwirken, schlägt der Bundesrat mit dem Breitbandförderungsgesetz – auch Gigabitstrategie genannt – ein Ausbauprogramm über maximal 730 Mio. CHF vor. Damit soll der Ausbau dort gewährleistet werden, wo der Markt diesen aufgrund der fehlenden Rentabilität nicht bereitstellen würde.

Der SGV begrüsst die Stossrichtung der Vorlage. Eine flächendeckende Versorgung mit Hochbreitbandanschlüssen ist unabdingbar, um der gesamten Bevölkerung der Schweiz Zugang zu digitalen Dienstleistungen zu gewährleisten, gerade auch im Bereich E-Government. Die Vorlage des Bundesrates ist jedoch zu wenig ambitioniert und kann eine flächendeckende Versorgung nicht garantieren.

Es sind Nachbesserungen nötig. Insbesondere dürfen die Mittel nicht von vornherein beschränkt sein und die Finanzierung muss vollständig durch den Bund erfolgen. Dies ergibt sich direkt aus Artikel 92 der Bundesverfassung, wonach das Fernmeldewesen ausschliessliche Bundesaufgabe ist. Auch muss die Förderung unbefristet sein, um das Ausbauziel nicht zu gefährden und zukünftige Ersatzinvestitionen zu ermöglichen. Zudem soll der Ausbau möglichst zeitnah in Angriff genommen werden; allfällige notwendige Vorbereitungsmassnahmen kann der Bund parallel zum Gesetzgebungsprozess in Angriff nehmen. Nicht zuletzt müssen die Verfahren für die Gemeinden möglichst einfach und pragmatisch ausgestaltet sein.

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