Die Qualitätskriterien im Bereich der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung sollen von den Kantonen und Gemeinden vorgegeben werden. In diesem Sinne begrüsst der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) die Empfehlungen, welche die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) am 17. November 2022 publiziert haben.
Der SGV begrüsst die Initiative von SODK und EDK, gemeinsame Empfehlungen in diesem Bereich auszuarbeiten. Sie dienen den politischen Verantwortlichen als Orientierungsrahmen und unterstützen die Kantone und Gemeinden bei der Überprüfung und Weiterentwicklung der Angebote im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung. Entscheidend ist, dass die Qualitätsdiskussion auf diesen Ebenen – in den Kantonen und Gemeinden – stattfindet, und der Bund keine schweizweiten Vorgaben macht. Die Empfehlungen der SODK und EDK sind eine wichtige Referenzgrundlage für die Programmvereinbarungen in Umsetzung der parl. Initiative 21.403 n WBK-NR «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung», auf die es abzustützen gilt (siehe auch: Stellungnahme des SGV zur parl. Initiative 21.403 n).