Radio- und Fernsehgebühren für UkrainerInnen: SGV wirkt auf einfacheres Prozedere hin

am 26. August 2022
Lesedauer: ca. 3min

Auch Ukrainerinnen und Ukrainer mit Schutzstatus S sind zur Zahlung der Radio- und Fernsehgebühren verpflichtet. Dabei belastet der administrative Aufwand für Anpassungen der Rechnungsstellung die Sozialdienste zusätzlich. Gemeinsam mit der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS setzt sich der Schweizerische Gemeindeverband SGV für eine Vereinfachung des Prozederes ein.

In einem gemeinsamen Schreiben haben die beiden Organisationen das Bundesamt für Kommunikation BAKOM darauf hingewiesen, dass die durch den Ukraine-Krieg bereits stark belasteten Sozialdienste ihre knappen personellen Ressourcen derzeit dafür einsetzen müssen, um bei der Rechnungsstellerin SERAFE AG individuelle Gesuche zur Ratenzahlung der Radio- und Fernsehgebühren zu erwirken. Gleichzeitig erachten sowohl die SKOS als auch der SGV den Versand von Jahresrechnungen als stossend, da davon ausgegangen werden kann, dass viele Personen mit Schutzstatus S nicht ein ganzes Jahr in der Schweiz bleiben werden. SKOS und SGV haben das BAKOM daher ersucht, die SERAFE AG zu beauftragen, ein möglichst einfaches Gesuchverfahren für den Wechsel auf Dreimonatszahlungen einzurichten, idealerweise mittels Online-Formular.

Wie das BAKOM nun erklärt, sei es laut der SERAFE AG nicht möglich, zeitnah und ohne Mehraufwand ein Online-Formular zur Änderung des Zahlungsintervalls einzurichten. Allerdings bestehe mit dem QR-Code auf der Jahresrechnung bereits heute die Möglichkeit, eine dreimonatliche Rechnungsstellung zu beantragen. Zudem verweise die SERAFE AG auf ihrer Webseite nun an prominenter Stelle auf diese Möglichkeit, während das BAKOM selbst demnächst ein auch in ukrainischer Sprache erhältliches Faktenblatt vorlegen wolle.

Abschlägig beschieden wurde die Bitte von SKOS und SGV, bei der Erstellung von Papierrechnungen für Personen mit Schutzstatus S auf die Gebühr von zwei Franken zu verzichten. Aus Gründen der Gleichbehandlung sieht das BAKOM hier von einer Ausnahme ab. Der SGV und die SKOS werden sich weiterhin für die Entlastung der Sozialdienste einsetzen.

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